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Kanada: Visa & Einwandern ...

Heute ist Sonntag, 5. September 2010, Uhrzeit: 10:28:55



Die Einwanderung nach Kanada wird über klar definierte Ziele gesteuert.

Einwanderungskriterien sind öffentlich einsehbar und können bereits vor Antragstellung selbst überprüft werden. Für Menschen mit Berufen, die in Kanada gefragt sind, existiert zum Beispiel das Skilled Worker-Programm.

Je nach Lage des kanadischen Arbeitsmarkts wird eine Mindestpunktzahl (z. B. im April 2006: 67 Punkte) festgelegt, die ein Einwanderungsinteressierter erreichen muss. Die persönliche Punktzahl setzt sich aus Punkten für den aktuellen Bildungsstand und die Berufserfahrung zusammen, aus Punkten für die vorhandenen Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch sowie für das Alter, für Verwandte und frühere Aufenthalte in Kanada.

Ein verbindliches Arbeitsangebot eines kanadischen Arbeitgebers erhöht die Punktzahl nochmals maßgeblich.

Daneben muss ein Interessent am Skilled Worker-Programm nachweisen, dass er sich für eine gewisse Zeit finanziell selbst versorgen kann. Die notwendige Summe beläuft sich derzeit (4/2006) für eine alleinstehende Person auf CAD 10.168, für eine vierköpfige Familie auf CAD 18.895[11]. Außerdem werden polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Ländern benötigt, in denen der Kandidat nach dem 18. Geburtstag für sechs Monate oder länger gelebt hat.

Die Einwanderung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erteilt. Nach drei Jahren als „Permanent Resident“ kann der Einbürgerungsantrag gestellt werden. Einwanderer, die noch nicht eingebürgert sind, haben Residenzpflicht. Wird der Residenzpflicht nicht Genüge getan, können der „Permanent Resident“-Status entzogen und die Einwanderer in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden.

Die Residenzpflicht bedeutet, dass man Nachweise für die vorgegebene Zeit in Kanada erbringen muss, oder mit jemand verheiratet ist, der/die die kanadische Staatsbürgerschaft hat. Quelle: wikipedia.de



Einwanderung

Wer beabsichtigt nach Kanada auszuwandern, um dort zu leben und zu arbeiten, kann beim kanadischen Konsulat in Berlin die Einwanderung beantragen. Nach Abschluss des Einwanderungsverfahrens erhält man den Status eines "landed immigrant", der eine Arbeitsgenehmigung einschließt. Eine Einwanderung ist in vielen kanadischen Provinzen auch über ein "Provincial Nominee Programm" (PNP) möglich. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Provinzialregierungen. In Fragen zur Einwanderung nach Kanada kontaktieren Sie bitte die Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige beim Bundesverwaltungsamt www.bva.bund.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die dafür zuständige Botschaft in Deutschland www.kanada.de, oder die Kanadische Behörde für Staatsbürgerschaft und Immigration unter www.cic.gc.ca

Quelle: www.ba-auslandsvermittlung.de

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